Hier finden Sie Informationen über eine Abmahnung der KEC Kölner Eishockey Gesellschaft „Die Haie“. Die KEC Kölner Eishockey Gesellschaft „Die Haie“ wird vertreten durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund. In der Abmahnung wird vorgeworfen, über eBay Kleinanzeigen ein Eintrittsticket unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins angeboten zu haben. In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 250,00 EUR sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 EUR bezahlen.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung:
Die Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur ein Gerichtsverfahren, sondern im Falle einer Mitgliedschaft auch den zwangsweisen Austritt aus dem Verein und ein künftiges Stadionverbot. Es ist aber auch prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt. Die Sachlage kann sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls sollte der Abgemahnte unter Zurückstellung seiner eigenen subjektiven Meinung die Prüfung der Sach- und Rechtslage einer Person überlassen, die einen nötigen Abstand zu der Angelegenheit und die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Selbst wenn der gerügte Verstoß vorliegt, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Verstoß gegen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Fußballvereinen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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